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International und unternehmerisch

Das Internationale Steuerrecht aber auch viele Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts sowie des Verfassungsrechts prägen die Forschungsinteressen und -projekte von Prof. Dr. Steffen Lampert. Abkommensrechtliche Themen treiben ihn dabei ebenso um wie nationale Regelungen grenzüberschreitender Sachverhalte sowie die rechtsvergleichende Analyse. Ausgehend vom Schutz unternehmerischer Investitionen erarbeitet er darüber hinaus die Grundstrukturen des entstehenden Zulassungsrechts.  

Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung

Der Prozess einer Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union steckt seit geraumer Zeit in einem schwierigen Dilemma: Zwar sehen EU-Kommission und Mitgliedstaaten nach wie vor einen dringenden Harmonisierungsbedarf, jedoch haben sich die bislang eingesetzten Instrumente zunehmend als ungeeignet erwiesen, zu einer fortschreitenden Rechtsangleichung beizutragen. 

Vor diesem Hintergrund befasst sich Prof. Dr. Steffen Lampert gemeinsam mit dem Kollegen Daniel Gutmann und Ludovic Ayrault (beide Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne) mit der Frage, ob zwischenstaatliche Kooperationen außerhalb des institutionalisierten Rahmens der EU dem ins Stocken geratenen Harmonisierungsprozess neue Impulse verleihen können. Das Projekt wird von DFG und ANR gefördert.

Doppelbesteuerungsrecht/Außensteuerrecht

Das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen sowie anderer völkerrechtlicher Verträge auf dem Gebiet des Steuerrechts und hierbei insb. die an der Schnittstelle zwischen Abkommensrecht und nationalem (Verfassungs-)Recht auftretenden Konflikte bildeten bereits seit Langem einen zentralen Forschungsschwerpunkt von Prof. Dr. Steffen Lampert. Der Fokus lag und liegt dabei auf der Wirkkraft der Grundrechte im Doppelbesteuerungs- und Außensteuerrecht. So untersuchte Prof. Dr. Lampert bereits i.R. seiner Dissertationsschrift "Doppelbesteuerung und Lastengleichheit" (Baden-Baden, 2010) die Wirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes auf grenzüberschreitende Steuersachverhalte. In weiteren Einzelprojekten werden die dort gewonnenen Erkenntnisse vertieft und ausgebaut. 

Grundfreiheiten und Ertragsbesteuerung

Die unionsrechtlichen Grundfreiheiten sind für die Besteuerung von Unternehmen von zentraler Bedeutung. Exemplarisch lassen sich etwa die Einflüsse des Unionsrechts auf die Ausgestaltung der sog. Wegzugsbesteuerung anführen. Mit diesen Fragen setzt sich Prof. Dr. Steffen Lampert in der Kommentierung zu § 12 KStG (in: D. Gosch (Hrsg.), Körperschaftsteuerrecht, 3. Auflage) auseinandern. Aber auch die korrespondierende Problematik beim Wegzug natürlicher Personen (§ 6 AStG) beschäftigt ihn. Weitere Konstellationen der Auswirkungen der Grundfreiheiten sowie der Entwicklung der durch den EuGH anerkannten Rechtfertigungsgründe bei Beschränkungen der Grundfreiheiten im Steuerrecht behandelt er im Lehrbuch zur Unternehmensbesteuerung (in: D. Kellersmann/C. Treisch/S. Lampert/D. Heinemann, Europäische Unternehmensbesteuerung, Bd. 1, 2. Auflage Wiesbaden 2013, S. 91-168).

Investitionsschutz im Zulassungsrecht

Im Mittelpunkt der Forschungen von Prof. Dr. Steffen Lampert im öffentlichen Recht steht die Untersuchung der Verwirklichung des Investitionsschutzes im Recht der Zulassung unternehmerischer Betätigung (kurz: Zulassungsrecht). Ausgehend vom Zustand vorbehaltlosen Freiheitsgebrauchs (Normallage) im Wege eines kombiniert induktiv-deduktiven Ansatzes lassen sich diejenigen Regelungszusammenhänge aufdecken, die zwischen den einzelnen Bereichen des allgemeinen und des besonderen Zulassungsrechts einerseits sowie den einzelnen Bereichen des besonderen Zulassungsrechts andererseits bestehen. Die Habilitationsschrift dient der umfassenden Darlegung dieser Erkenntnisse.

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